Konkrete Hilfe für Frankenkredit-Geschädigte
Bis 2008 abgeschlossene Schweizer-Franken-Fremdwährungskredite belasten noch immer Tausende heimische Konsumenten und Kleinunternehmen. Die Fälligkeit der Kredit-Arrangements rückt näher, in vielen Fällen klaffen aufgrund der Kombination aus Kurs- und Tilgungsträger-Verlusten große Deckungslücken. Daraus resultieren Schäden in Form von einer massiven Verteuerung des Franken-Kredites gegenüber einem Euro-Kredit, den die meisten Kreditnehmer vermutlich gewählt hätten, wenn sie über alle Risiken dieses Kredit-Arrangements aufgeklärt worden wären und ihnen ein Franken-Kredit nicht bloß als günstige und „intelligente“ Alternative zum klassischen Euro-Abstattungskredit dargestellt worden wäre.
COBIN claims widmet sich bereits seit 2018 diesen Problem-Krediten. Vor einiger Zeit hat allerdings der EUGH in einem Fall eine wichtige Entscheidung gefällt, die für viele Kreditnehmer ein Ausweg aus dem Verlust-Kredit sein könnte. Viele Kreditverträge können unzulässige Klauseln enthalten. Vereinfacht ausgedrückt kann auf diesem Weg der „Hebel angesetzt“ werden, damit der Kreditnehmer aus dem Verlust-Kredit aussteigen kann. Ziel ist, dass der Kreditnehmer so gestellt wird, als ob er eine Euro-Abstattungskredit und keinen Franken-Kredit anno dazumals gewählt hätte.
Die Kredite können, da vielfach Deckungslücken in einem hohen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag zu beobachten sind, existenzbedrohend sein! Kreditnehmer müssen heute handeln, um nicht morgen mit Exekution oder Zwangsversteigerung des Eigenheims konfrontiert zu sein, zumal im Zug der Covis-19-Krise eine Rezession, Arbeitslosigkeit und eine allgemeine Anspannung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Bürgers und Kleinunternehmens zu erwarten ist.
Um Kreditnehmern einen Ausweg aus dem Franken-Kredit-Verlustkrediten zu ermöglichen, hat die gemeinnützige Plattform für Sammelklagen COBIN mit Rechtsanwalt und COBIN claims-Beirat Dr. Wolfgang Haslinger ein vergünstigtes Handlungs-Paket für Betroffene erarbeitet. Es umfasst:
- Prüfung, ob Ihr Kredit die angreifbaren Klauseln enthält und Sie somit dbzgl. rechtliche Schritte einleiten können.
- Aufforderungsschreiben an Ihre Bank, mit dem Ziel, den Kredit durch einen außergerichtlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen.
- Telefonisches Vergleichsgespräch mit der Bank.
- Abklären einer etwaigen Deckung durch die Rechtsschutzversicherung.
COBIN claims hat als Plattform für Betroffene einen vergünstigten Pauschal-Tarif mit RA DR. Haslinger für diese Handlungen vereinbart - alle weiteren Infos werden nach Anmeldung kostenfrei zugesandt.
Der Verein COBIN claims gibt daher allen betroffenen Kreditnehmern zu bedenken, dass sie heute Probleme mit Franken-Kredite lösen müssen, um nicht morgen unabänderbar in der Kredit-Falle gefangen zu sein. Die Aufgabe des Verein COBIN claims ist, durch die Sammlung einer Vielzahl von Betroffenen vergünstigte Konditionen etwa bei – spezialisierten – Rechtsanwälten auszuhandeln um so dazu beizutragen, dass von Massenschadenfällen Betroffene zweckorientiert, günstig, unbürokratisch und direkt Abhilfe erhalten. Der Verein zahlt keine Rechtsanwalts-Rechnungen für Betroffene oä., sondern ist Organisator und ist auch keine Rechtsberatungs-Stelle.
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